Abfallanlieferung

Abfallkontrolle

Abfallkontrolle

Die Abfallkontrolle ist je nach Abfallart in mehrere Stufen untergliedert.

Verantwortlich für die Überwachung und Kontrollen ist das erfahrene Personal der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH. 
Es werden nur die Abfälle angenommen, die im Positivkatalog (Abfallartenkatalog) der MVA Hamm aufgelistet sind. Der genaue Ablauf der Anlieferung ist in der Benutzungsordnung geregelt.

  • Vorabkontrolle

    Vor der erstmaligen Anlieferung des Abfalls wird u.a. geprüft:

    • Ist der Abfall im Positivkatalog enthalten?
    • Sind die Kriterien der Annahmebedingungen (Benutzungsordnung) erfüllt?
    • Ist der Anlieferer ein zuverlässiges und fachkompetentes Unternehmen?

    Sind die Kriterien erfüllt, kann der Abfallerzeuger zur Anlieferung seines Abfalls einen Entsorgungsnachweis bei der MVA beantragen. 

    Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung der Anlieferung bei der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, da für 2/3 der Abfallarten eine Mengenbeschränkung festgelegt ist.

  • Anlieferungskontrolle

    Bei der Anlieferung werden die Begleitpapiere (z.B. Entsorgungsnachweis, Transportgenehmigung) sowie die Anlieferungsdeklaration kontrolliert. Die Anlieferungsdeklaration ermöglicht die lückenlose Kontrolle von der Vorabkontrolle bis zur Abrechnung.

    Beim Waagehaus werden die Begleitpapiere geprüft und das Fahrzeug gewogen. Desweiteren findet u.a. eine Sichtkontrolle mittels Kamera statt. An der Abkippstelle zum Müllbunker prüft zusätzlich der Einweiser die ordnungsgemäße Deklaration des Abfalls.

  • Verbleibkontrolle

    Um das angelieferte Gewicht zu ermitteln, wird das Fahrzeug bei der Ausfahrt erneut gewogen. Der Anlieferer erhält anschließend als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung einen Wiegeschein. 

    Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erhalten - den abfallrechtlichen Verordnungen entsprechend - der Fahrer, der Abfallerzeuger sowie die Aufsichtsbehörde jeweils einen Durchschlag des sogenannten Begleitscheines, der den gesamten Entsorgungsvorgang begleitet. Eine weitere Durchschrift verbleibt als Nachweis bei der MVA.

Anmeldung von mengenbeschränkten Abfallarten

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Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hiermit beantragen wir die Annahme von folgenden Abfällen:

Lfd.Nr.: 1

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Lfd.Nr.: 2

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Lfd.Nr.: 3

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Lfd.Nr.: 4

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Hinweis:

Die Anlieferungsmenge darf nicht überschritten werden. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Fischer (02381-9770-229) zur Verfügung. Durch diese Terminanfrage bestätigt der Erzeuger/Beförderer gleichzeitig die Einhaltung der Betriebsordnung und Anlieferungsbedingungen. Die Bestätigung, die Sie von uns per E-Mail erhalten ist bei der Anlieferung dem Waagepersonal vorzulegen.

Benutzerordnung

In der Benutzungsordnung werden verschiedene Regelungen u.a. für den Anlieferer getroffen, wie z.B. Abfallkontrolle, Öffnungszeiten und Verhaltenshinweise.
Sie gilt für jeden Anlieferer bzw. Besucher der MVA Hamm.

Diese können Sie hier herunterladen.

Abfallartenkatalog

Die MVA Hamm nimmt nur Abfälle an, für die von der Bezirksregierung Arnsberg eine Genehmigung erteilt wurde. Diese im Positivkatalog aufgeführten Abfallarten sind im wesentlichen Siedlungsabfälle und vergleichbare Gewerbeabfälle.

Der Abfallartenkatalog steht Ihnen auch als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

02 01Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 03Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 99Abfälle a.n.g.
02 02Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 03für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
02 03 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Abfälle aus Lebensmittelproduktion/-
handel und Großhandel inkl. Verpackungen)
02 03 99Abfälle a.n.g.
02 04Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 99Abfälle a.n.g.
02 05Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 99Abfälle a.n.g.
02 07Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

03 01Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 04*Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 05Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
03 01 99Abfälle a.n.g.

 

04 02Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 21Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
04 02 99Abfälle a.n.g.

 

07 02Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 13Kunststoffabfälle
07 05Abfälle aus der HZVA von Pharmazeutika
07 05 99Abfälle a.n.g.
07 06Abfälle aus der HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Köperpflegemittel
07 06 99Abfälle a.n.g.

 

08 01Abfälle aus der HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 12Farb-und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 03Abfälle aus der HZVA von Druckfarben
08 03 17*Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 18Tonerabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen
12 01Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 05Kunststoffspäne und -drehspäne
15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03Verpackungen aus Holz
15 01 04Verpackungen aus Metall
15 01 05Verbundverpackungen
15 01 06gemischte Verpackungen
15 01 07Verpackungen aus Glas
15 01 09Verpackungen aus Textilien
15 02Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03Aufsaug- und Filmaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16 01Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03Altreifen
16 01 19Kunststoffe
16 03Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 06organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen die unter 16 03 05 fallen
17 01Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 07Gemische aus von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenige, die unter 17 01 06 fallen
17 02Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01Holz
17 02 03Kunststoff
17 03Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 06Dämmmaterial und astbesthaltige Baustoffe
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 09Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 04Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B.Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 09Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 02Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 03Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden
18 02 05*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 06Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
18 02 08Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
19 02Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 10brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 05Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen (Siebreste aus der Kompostierung)
19 05 02nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 05 99Abfälle a.n.g.
19 08Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände
19 08 99Abfälle a.n.g.
19 09Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 12Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.
19 12 01Papier und Pappe
19 12 02Eisenmetalle
19 12 03Nichteisenmetalle
19 12 04Kunststoff und Gummi
19 12 06*Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 07Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08Textilien
19 12 10brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 12sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
20 01Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 08biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 32Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
20 01 37*Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39Kunststoffe
20 02Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfällen)
20 02 01kompostierbare Abfälle (Bioabfall, verunreinigt)
20 02 02biologisch abbaubare Abfälle
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03Andere Siedlungsabfälle
20 03 01gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02Marktabfälle inkl. Verpackungen
20 03 03Straßenkehricht
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 07Sperrmüll
20 03 99Siedlungsabfälle a .n .g.