Abfallanlieferung

Abfallkontrolle

Abfallkontrolle

Die Abfallkontrolle ist je nach Abfallart in mehrere Stufen untergliedert.

Verantwortlich für die Überwachung und Kontrollen ist das erfahrene Personal der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH. 
Es werden nur die Abfälle angenommen, die im Positivkatalog (Abfallartenkatalog) der MVA Hamm aufgelistet sind. Der genaue Ablauf der Anlieferung ist in der Benutzungsordnung geregelt.

  • Vorabkontrolle

    Vor der erstmaligen Anlieferung des Abfalls wird u.a. geprüft:

    • Ist der Abfall im Positivkatalog enthalten?
    • Sind die Kriterien der Annahmebedingungen (Benutzungsordnung) erfüllt?
    • Ist der Anlieferer ein zuverlässiges und fachkompetentes Unternehmen?

    Sind die Kriterien erfüllt, kann der Abfallerzeuger zur Anlieferung seines Abfalls einen Entsorgungsnachweis bei der MVA beantragen. 

    Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung der Anlieferung bei der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, da für 2/3 der Abfallarten eine Mengenbeschränkung festgelegt ist.

  • Anlieferungskontrolle

    Bei der Anlieferung werden die Begleitpapiere (z.B. Entsorgungsnachweis, Transportgenehmigung) sowie die Anlieferungsdeklaration kontrolliert. Die Anlieferungsdeklaration ermöglicht die lückenlose Kontrolle von der Vorabkontrolle bis zur Abrechnung.

    Beim Waagehaus werden die Begleitpapiere geprüft und das Fahrzeug gewogen. Desweiteren findet u.a. eine Sichtkontrolle mittels Kamera statt. An der Abkippstelle zum Müllbunker prüft zusätzlich der Einweiser die ordnungsgemäße Deklaration des Abfalls.

  • Verbleibkontrolle

    Um das angelieferte Gewicht zu ermitteln, wird das Fahrzeug bei der Ausfahrt erneut gewogen. Der Anlieferer erhält anschließend als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung einen Wiegeschein. 

    Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erhalten - den abfallrechtlichen Verordnungen entsprechend - der Fahrer, der Abfallerzeuger sowie die Aufsichtsbehörde jeweils einen Durchschlag des sogenannten Begleitscheines, der den gesamten Entsorgungsvorgang begleitet. Eine weitere Durchschrift verbleibt als Nachweis bei der MVA.

Anmeldung von mengenbeschränkten Abfallarten

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Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hiermit beantragen wir die Annahme von folgenden Abfällen:

Lfd.Nr.: 1

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Lfd.Nr.: 2

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Lfd.Nr.: 3

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Lfd.Nr.: 4

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Hinweis:

Die Anlieferungsmenge darf nicht überschritten werden. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Fischer (02381-9770-229) zur Verfügung. Durch diese Terminanfrage bestätigt der Erzeuger/Beförderer gleichzeitig die Einhaltung der Betriebsordnung und Anlieferungsbedingungen. Die Bestätigung, die Sie von uns per E-Mail erhalten ist bei der Anlieferung dem Waagepersonal vorzulegen.

Benutzerordnung

In der Benutzungsordnung werden verschiedene Regelungen u.a. für den Anlieferer getroffen, wie z.B. Abfallkontrolle, Öffnungszeiten und Verhaltenshinweise.
Sie gilt für jeden Anlieferer bzw. Besucher der MVA Hamm.

Diese können Sie hier herunterladen.

Abfallartenkatalog

Die MVA Hamm nimmt nur Abfälle an, für die von der Bezirksregierung Arnsberg eine Genehmigung erteilt wurde. Diese im Positivkatalog aufgeführten Abfallarten sind im wesentlichen Siedlungsabfälle und vergleichbare Gewerbeabfälle.

Der Abfallartenkatalog steht Ihnen auch als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

02 01

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 03

Abfälle aus pflanzlichem Gewebe

02 01 04

Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)

02 01 99

Abfälle a.n.g.

02 02

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

02 02 03

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 03

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

02 03 02

Abfälle von Konservierungsstoffen

02 03 03

Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln

02 03 04

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Abfälle aus Lebensmittelproduktion/-
handel und Großhandel inkl. Verpackungen)

02 03 99

Abfälle a.n.g.

02 04

Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 04 99

Abfälle a.n.g.

02 05

Abfälle aus der Milchverarbeitung

02 05 01

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 06

Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 06 01

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

02 06 02

Abfälle von Konservierungsstoffen

02 06 99

Abfälle a.n.g.

02 07

Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

02 07 04

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

03 01

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln

03 01 04*

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten

03 01 05

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen

03 01 99

Abfälle a.n.g.

 

04 02

Abfälle aus der Textilindustrie

04 02 21

Abfälle aus unbehandelten Textilfasern

04 02 22

Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern

04 02 99

Abfälle a.n.g.

 

07 02

Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

07 02 13

Kunststoffabfälle

07 05

Abfälle aus der HZVA von Pharmazeutika

07 05 99

Abfälle a.n.g.

07 06

Abfälle aus der HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Köperpflegemittel

07 06 99

Abfälle a.n.g.

 

08 01

Abfälle aus der HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

08 01 12

Farb-und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

08 03

Abfälle aus der HZVA von Druckfarben

08 03 17*

Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

08 03 18

Tonerabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen

12 01

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

12 01 05

Kunststoffspäne und -drehspäne

15 01

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 01

Verpackungen aus Papier und Pappe

15 01 02

Verpackungen aus Kunststoff

15 01 03

Verpackungen aus Holz

15 01 04

Verpackungen aus Metall

15 01 05

Verbundverpackungen

15 01 06

gemischte Verpackungen

15 01 07

Verpackungen aus Glas

15 01 09

Verpackungen aus Textilien

15 02

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

15 02 02*

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 02 03

Aufsaug- und Filmaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 01 03

Altreifen

16 01 19

Kunststoffe

16 03

Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

16 03 06

organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen die unter 16 03 05 fallen

17 01

Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

17 01 07

Gemische aus von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenige, die unter 17 01 06 fallen

17 02

Holz, Glas und Kunststoff

17 02 01

Holz

17 02 03

Kunststoff

17 03

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 03 03*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 06

Dämmmaterial und astbesthaltige Baustoffe

17 06 04

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 09

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

17 09 03*

sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

18 01

Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

18 01 01

spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)

18 01 04

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B.Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

18 01 06*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 01 07

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen

18 01 09

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen

18 02

Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

18 02 01

spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen

18 02 03

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

18 02 05*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 02 06

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen

18 02 08

Medikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

19 02

Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

19 02 10

brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen

19 05

Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen

19 05 01

nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen (Siebreste aus der Kompostierung)

19 05 02

nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen

19 05 03

nicht spezifikationsgerechter Kompost

19 05 99

Abfälle a.n.g.

19 08

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.

19 08 01

Sieb- und Rechenrückstände

19 08 99

Abfälle a.n.g.

19 09

Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

19 09 01

feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände

19 12

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.

19 12 01

Papier und Pappe

19 12 02

Eisenmetalle

19 12 03

Nichteisenmetalle

19 12 04

Kunststoff und Gummi

19 12 06*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

19 12 07

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

19 12 08

Textilien

19 12 10

brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

19 12 12

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 01 08

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

20 01 32

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen

20 01 37*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

20 01 38

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt

20 01 39

Kunststoffe

20 02

Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfällen)

20 02 01

kompostierbare Abfälle (Bioabfall, verunreinigt)

20 02 03

nicht biologisch abbaubare Garten-, Park-, Friedhofsabfälle

20 03

Andere Siedlungsabfälle

20 03 01

gemischte Siedlungsabfälle

20 03 02

Marktabfälle inkl. Verpackungen

20 03 06

Abfälle aus der Kanalreinigung

20 03 07

Sperrmüll

20 03 99

Siedlungsabfälle a .n .g.